Wie setzen sie ihre Investitionen zweimal ab?
Freibetrag für investierte Gewinne (FbiG) noch bis einschließlich 2009
Nachdem Sie Ihren Gewinn durch EINNAHMEN – AUSGABENRECHNUNG ermitteln und auch Gewinne erzielen, sollten Sie noch vor dem 31.12.2009 investieren. Und zwar in Anlagegüter und/oder bestimmte Wertpapiere.
Denn auch heuer gibt es den „FbiG“ und Sie können 10% des GEWINNES des laufenden Jahres, maximal € 100.000,-- steuerfrei belassen, wenn Sie in folgende begünstigte Anschaffungen investieren:
- Abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer 4-jährigen Mindestnutzungsdauer (Maschinen, Geräte, EDV, Möbel, Kfz ab Kleinbusse u. Klein-LKW, etc.),
- Begünstigte Wertpapiere (bestimmte Anleihen, Obligationen, etc.)
Nicht zu den begünstigten Investitionen gehören unter anderem:
- Gebäude, Mieterinvestitionen, PKW (auch Kombi), gebrauchte Wirtschaftsgüter, Software, geringwertige Wirtschaftsgüter (unter € 400) bei sofortiger Abschreibung.
Die Wirtschaftsgüter bzw. Wertpapiere müssen mindestens 4 Jahre im Betriebsvermögen verbleiben.
Bei einem vorzeitigen Ausscheiden des Wirtschaftsgutes kommt es zu einer Nachversteuerung des anteiligen Freibetrages. Ausnahme besteht bei Wertpapieren, hier ist eine Ersatzbeschaffung begünstigter Anlagegüter im Jahr der Veräußerung steuerschonend möglich. Keine Nachversteuerung erfolgt, wenn das Wirtschaftsgut infolge höherer Gewalt oder behördlichen Eingriffes ausscheidet
Für die Investitionen in das Anlagevermögen kann zusätzlich noch die normale Abschreibung (Afa) vom Gewinn abgesetzt werden, was letztendlich zu einer doppelten Absetzung führt.
Ab dem Veranlagungsjahr 2010 kommt der Gewinnfreibetrag mit wesentlichen Neuerungen. Wir informieren Sie dann darüber gesondert.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit auf http://www.boehmundboehm.at gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen, Karin Böhm |
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